24h Betreuung

Live-In-Modell 24h Betreuung durch Pflegefachleute bei Ihnen zu Hause von der SECO bewilligt

UNSER ANGEBOT

Entdecken Sie die liebevolle und kompetente 24-Stunden-Seniorenbetreuung im Live-In-Modell in den eigenen vier Wänden! Unsere erfahrenen Pflegekräfte leben bei Ihnen zu Hause und stehen Ihnen fast rund um die Uhr zur Seite, um die Lebensqualität Ihrer Angehörigen zu verbessern und ihnen ein würdiges, selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Unter bestimmten Umständen können Pflegeleistungen durch die Krankenkasse, unter deren Verantwortung und Obhut, abgerechnet werden.

Individuelle Bedürfnisse

Wir bieten individuelle Betreuung, die auf die speziellen Bedürfnisse jedes Seniors zugeschnitten ist. Ob Hilfe bei der Körperpflege, Zubereitung von Mahlzeiten oder Begleitung zu Arztterminen – unser engagiertes Team sorgt dafür, dass Ihre Lieben bestens versorgt sind.

Live-In-Modell

Dank des Live-In-Modells profitieren Ihre Lieben von einer kontinuierlichen Betreuung in vertrauter Umgebung. Unsere Pflegekräfte sind nicht nur für die medizinische Versorgung und alltägliche Unterstützung zuständig, sondern bieten auch soziale Interaktion und emotionale Begleitung. Das schafft eine vertrauensvolle Beziehung, die das Wohlbefinden Ihrer Angehörigen fördert.

Kostenlose Beratung

Vertrauen Sie auf unsere Professionalität und Menschlichkeit. Mit uns bleibt Ihr Zuhause ein Ort der Geborgenheit und des Wohlbefindens. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Beratungsgespräch und erfahren Sie, wie wir Ihnen und Ihren Angehörigen helfen können!

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Arbeitspensum

Live-in-Betreuung umfasst normales Arbeitspensum über den Tag verteilt. Maximal 50 Wochenstunden, üblich 42 Stunden. Verleih-Agenturen arbeiten oft mit 36-40 Stunden. Direkte Anstellungen haben 35 Stunden Ruhezeit pro Woche. Betreuung kann bis zu 7 Tage pro Woche arbeiten, wenn zwei Personen sich alle 3-4 Wochen abwechseln. Betreuungspersonen benötigen ausreichend Freizeit und Pausen. Überstunden und Feiertage müssen kompensiert werden, der 1. August ist obligatorisch.

Bereitschaftszeit

Neben den regulären Arbeitszeiten und Pausen ist es wichtig, auch die Bereitschaftsdienstzeiten vertraglich festzulegen. Bereitschaftsdienstzeiten umfassen die Stunden, in denen die Betreuungskraft nicht arbeitet, jedoch für die notwendige Unterstützung und Pflege bereitsteht.

Im Kontext der Arbeitnehmerüberlassung gibt es aufgrund arbeitsrechtlicher Bestimmungen nur begrenzte Möglichkeiten, solche Bereitschaftsdienstzeiten zu vereinbaren und rechtlich einwandfrei zu regeln.

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Pflegekostenerstattung durch die Krankenkasse wann möglich

Betroffene und deren Familien entscheiden sich oft für Live-in-Betreuung, wenn ambulante Unterstützung nicht ausreicht. Diese Betreuung übernimmt Grundpflege-Aufgaben, jedoch nicht von der Krankenkasse erstattet. Einige Organisationen arbeiten daran, Pflegeleistungen kassenfähig zu machen. Pflegevermittlung unterstützt diese Bestrebungen und kann mit Partnerunternehmen zusammenarbeiten, um Kosten zu sparen. Die Grundpflege umfasst Anziehen, Körperpflege, Mahlzeiten, Lagerung, Bewegung und Kompressionsstrümpfe. Bei Demenzpatienten gehört die Tagesstrukturierung auch dazu. Betreuungspersonen müssen auf externe Spitex-Entlastung verzichten. Behandlungspflege erfordert Fachpersonal.

Naturallohn

Lebt die Pflegeperson mit im Haus, erhält diese freie Verpflegung und Unterkunft (Kost & Logis). Seitens der AHV ist vorgeschrieben, dass dies ebenfalls einen Lohnbestandteil darstellt, der sozialabgabenpflichtig ist – auch, wenn der Naturallohn nicht mit Geld, sondern eben mit Naturalien geleistet wird. Der Naturallohn wird auf der Lohnabrechnung ausgewiesen und der Betreuungskraft vom Netto abgezogen. Für Menschen, die in der Schweiz (zusätzlich) einen eigenen Haushalt unterhalten, ist dieses Modell daher nicht attraktiv. Die 24h Betreuerinnen stammen daher in der Regel aus Deutschland, Polen sowie anderen osteuropäischen Ländern.

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Betreuung und oder Pflege

Bei Pflegeleistungen wird zwischen Grundpflege und Behandlungspflege unterschieden. Grundpflege umfasst Aktivitäten wie Betten und Lagern, An- und Auskleiden, Mund- und Körperpflege, Essen und Trinken, Mobilisierung, Dekubitusprophylaxe und das Anlegen von Kompressionsstrümpfen. Betreuungsleistungen müssen den Anweisungen der Spitex-Organisation folgen. Reinigungs- und Haushaltstätigkeiten sind nicht kassenfähig. Behandlungspflege erfordert eine entsprechende Qualifikation und Bewilligung.