Unsere AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen Personalverleih der Infusionen und Pflege GmbH (nachfolgend IP)

 

PERSONALVERLEIH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), dem Obligationenrecht (OR) und der Zivilprozessordnung (ZPO). Die zuständige Bewilligungsbehörde ist das Amt für Wirtschaft und Arbeit, Postfach, 8090 Zürich und das seco, Direktion für Arbeit, Effingerstrasse 31, 3003 Bern.

 

Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil des Verleihvertrages. Sie treten mit jedem Vertragsabschluss automatisch in Kraft. Die Einsatzfirma anerkennt diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich. Ist sie damit nicht einverstanden, so hat sie uns sofort davon Mitteilung zu machen; in diesem Fall wird unser Mitarbeiter zurückgerufen und der Vertrag annulliert.

 

Arbeitssicherheit / GAV

Unser temporäres Personal ist sorgfältig ausgesucht und darf ausschliesslich für die vereinbarte Tätigkeit eingesetzt werden. Der Kunde verpflichtet sich, für die Arbeitssicherheit besorgt zu sein und die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes einzuhalten. Untersteht die Kundenfirma einem allgemeinverbindlichen Arbeitsvertrag, so müssen wir bei Auftragserteilung darüber informiert werden. Die gesamtarbeitsvertraglichen Arbeitszeitregelungen kommen auch für unser Temporärpersonal zur Anwendung. Falls der Kunde nicht einem GAV unterstellt ist, kommt unser GAV-Personalverleih zur Anwendung.

 

Weisungspflicht / Stillschweigen

Der Temporäre Mitarbeiter ist verpflichtet, die internen Vorschriften des Kundenbetriebes zu respektieren. Er hat sich vertraglich verpflichtet, über alles, was ihm im Verlaufe seines Einsatzes beim Kunden zur Kenntnis gelangt, strengstes Stillschweigen zu bewahren. Der Temporäre Mitarbeiter unterliegt den Weisungen des Kunden, er untersteht seiner Aufsicht und Verantwortung. Wir lehnen grundsätzlich jegliche Haftung ab für Schäden, die durch einen Temporären Mitarbeiter verursacht werden. Es gelten die Bestimmungen des OR, namentlich OR 55, 100 und 101.

 

Auskünfte

Damit wir eine saubere Personalselektion vornehmen können, müssen Anfragen für temporäre Mitarbeiter genau und korrekt formuliert sein. Aufgrund dessen gibt der Kunde über die zu besetzende Position/en ausführlich Auskunft (Qualifikationen, Art der auszuführenden Arbeit, Dauer, Pensum, etc.).

 

Eignung

Der Kunde hat sich zu Beginn des Einsatzes zu überzeugen, dass der Temporäre Mitarbeiter den Anforderungen entspricht. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen wir unverzüglich informiert werden. Die ersten vier Stunden eines solchen Einsatzes werden Ihnen nicht verrechnet. Sofern möglich, werden wir Ihnen sofort Ersatz anbieten.

 

Arbeitszeiten

Der Temporäre Mitarbeiter soll die im Kundenbetrieb gültigen Arbeitszeiten einhalten. Als Überstunden gelten diejenigen Stunden, die über die betriebsübliche Arbeitszeit hinausgehen; sie werden gemäss dem Reglement der Kundenfirma entschädigt und müssen auf dem Arbeitsrapport separat aufgeführt und mit dem entsprechenden prozentualen Zuschlag erwähnt werden. Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der Weisungen und gesetzlichen Bestimmungen über die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz. Die im Verleihvertrag vereinbarten Arbeitsstunden sind verbindlich. Weichen die tatsächlich geleisteten Stunden von den vereinbarten Arbeitsstunden ab, wird nur die nachgewiesene Arbeitszeit vergütet, es sei denn, der temporäre Mitarbeiter kann nachweisen, dass die Annahme seiner Arbeitsleistung durch den Einsatzbetrieb verweigert wurde. Über solche Fälle ist die IP unverzüglich zu informieren. In solch einem Fall ist IP berechtigt, die fehlenden Stunden einzufordern, um diese dem TMA zu vergüten. Die Umkleidezeit ist in der Arbeitszeit enthalten.

 

Arbeitsrapport

Wir entlöhnen unsere Temporären Mitarbeiter auf Grund des wöchentlichen Arbeitsrapportes. Der Arbeitsrapport besteht entweder als gedrucktes Papierformular oder als für den Kunden jederzeit zugängliches, passwortgeschütztes und in einer Web- Applikation gespeichertes Online- Formular. Die Validierung der Einsatzstunden erfolgt entweder mittels Unterschrift auf dem Papierformular oder online, durch Eintrag im Web- Formular. Auf gar keinen Fall ist der Temporäre Mitarbeiter befugt, vom Kunden Zahlungen entgegenzunehmen. Irgendwelche direkte Abmachungen mit unserem Mitarbeiter sind unzulässig und für uns nicht verbindlich.

 

Übernahme eines temporären Mitarbeiters

Der Einsatzbetrieb kann einen Mitarbeiter nach Einsatzende in ein direktes Anstellungsverhältnis übernehmen. Grundsätzlich ist eine Übernahme kostenlos. Unter folgenden Bedingungen schuldet uns der Kunde aber eine Entschädigung:

  1. Falls der Einsatz weniger als drei Monate gedauert hat und
  2. Falls die Anstellung weniger als drei Monate nach Einsatzende stattfindet.

 

Die Entschädigung beläuft sich in solchen Fällen auf den Betrag, den der Kunde uns für Verwaltungshonorar und Gewinn für den dreimonatigen Einsatz hätte zahlen müssen, wovon aber das bereits geleistete Entgelt für Verwaltungshonorar und Gewinn abgezogen wird.“

 

Rechnungsstellung

Reklamationen betreffend die fakturierten Stunden müssen innert acht Tagen nach Rechnungsstellung erfolgen. Die Rechnungen sind netto innert zehn Tagen zu bezahlen. Im Inkassofall gilt ein Verzugszins von 5% als vereinbart.

 

Stornomodalitäten

Bei Absagen, welche weniger als 14 Tage (Kalendertage), aber mehr als 7 Tage (Kalendertage) vor dem geplanten Einsatz vorgenommen werden, werden dem Kunden 50 % der geplanten Einsatzzeit in Rechnung gestellt. Bei einer Absage, welche weniger als 7 Tage (Kalendertage) vor dem Einsatz erfolgt, ist die vollständigen Einsatzzeit zu bezahlen.

 

Kündigungsfristen

Sowohl bei befristeten als auch bei unbefristeten Einsätzen kann das Arbeitsverhältnis von beiden Vertragsparteien wie folgt gekündigt werden:
a) während der ersten 3 Monate der ununterbrochenen Anstellung mit einer Frist von zwei Arbeitstagen.
b) in der Zeit vom 4. bis und mit dem 6. Monat der ununterbrochenen Anstellung mit einer Frist von sieben Tagen.
c) ab dem 7. Monat der ununterbrochenen Anstellung mit einer Frist von einem Monat, jeweils auf den gleichen Tag des darauffolgenden Monats.

 

Datenschutz

Die Parteien verpflichten sich, die einschlägigen Vorschriften zum Datenschutzgesetz jederzeit einzuhalten. Im Rahmen des jeweiligen Vertrages ist der Personaldienstleister berechtigt, die Daten der Mitarbeiter, Geschäftsführer und sonstigen Angestellten des Kunden zu erheben, zu verarbeiten und zu allen mit der Vertragserfüllung zusammenhängenden Zwecken zu nutzen und offen zu legen. Hierzu gehört insbesondere auch die zur Vertragserfüllung unter Umständen notwendige Übermittlung von Daten zu vorgenannten Zwecken ins Ausland. Zudem wird der Personaldienstleister ausdrücklich ermächtigt, Daten über den Kunden in jeder Form zu bearbeiten und an allfällige Konzerngesellschaften oder Dritte im Ausland bekannt zu geben. Die Einwilligung umfasst auch die Nutzung für Marketingzwecke. Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass diese Einwilligung vorliegt, und der Personaldienstleister kann vom Kunden diese Einwilligungserklärungen  jederzeit verlangen.

 

Gerichtsstand

Für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis gilt als Gerichtsstand der Sitz der IP mit welchem der Auftraggeber in Verbindung steht.

Thalwil, Juli 2023

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Dauerstellen und Mandate der Infusionen und Pflege GmbH (nachfolgend IP)

 

PERSONALVERMITTLUNG

Nachfolgend werden die Konditionen beschrieben, welche bei mündlicher und / oder schriftlicher Auftragserteilung des Auftraggebers in Kraft treten. Diese allgemeinen Geschäftsbestimmungen für Dauerstellen / Mandatsaufträge sind Bestandteil des Vertrages zwischen IP und dem Auftraggeber.

 

Personalselektion Dauerstellen auf Erfolgsbasis

Diese Personaldienstleistung ist bis zum Zustandekommen eines Arbeitsvertrages mit einem durch IP unterbreiteten Kandidaten kostenlos. IP übernimmt für den Auftraggeber die nachstehend aufgeführten Rekrutierungs- und Selektionsarbeiten:

  • Integration der Kundenvakanz in unserer Werbung
  • Stellenanforderungen evaluieren
  • Ansprechen von geeigneten Kandidaten
  • Durchführung von Interviews mit potenziellen Kandidaten
  • Einholen von Referenzen und Berichterstattung
  • Analyse der beruflichen / persönlichen Fähigkeiten
  • Erstellen von kompletten Bewerberdossiers
  • Erstellen von Profilabgleichen
  • Koordination der Vorstellungsgespräche

 

Mandatsauftrag auf Erfolgsbasis / exklusiv

Ein Mandatsauftrag gilt als exklusiv, wenn keine anderen Berater involviert werden. Allfällige von dritter Seite unterbreitete Kandidaten sind in unser Auswahlverfahren einzubeziehen. Das Mandat kann vom Kunden jederzeit unterbrochen oder abgebrochen werden unter Einhaltung von 7 Tagen Kündigungsfrist. Der Widerruf hat schriftlich zu erfolgen. Wird das Mandat ohne triftigen Grund gekündigt, werden die bis anhin entstandenen Auf-wendungen in Rechnung gestellt. Nach genauer Evaluation der Stellenanforderung wird in Kundenabsprache ein Kandidatenprofil erstellt. Diesem Profil entsprechend entwerfen und realisieren wir professionelle, zielgruppenorientierte und marktgerechte Insertionen. Der Suchauftrag erfolgt aufgrund einer Kundenanfrage und beinhaltet wenn möglich, einen Kundenbesuch, bei dem das Firmen-, Stellen-, Anforderungs-, und Persönlichkeitsprofil erstellt und analysiert wird, sowie die Branchen- und Unternehmensverhältnisse studiert werden. Diese Dienstleistung ist bis zum Zustandekommen eines Vertrages kosten los. Pflege und Infusionen GmbH übernimmt für den Auftraggeber die nachstehend aufgeführten Rekrutierungs- und Selektionsarbeiten:

  • Selektion der eingehenden Bewerbungen
  • Analyse der Bewerbungsunterlagen
  • Durchführung von Interviews mit potenziellen Kandidaten
  • Einholen von Referenzen und Berichterstattung
  • Analyse der beruflichen / persönlichen Fähigkeiten
  • Erstellen von kompletten Bewerberdossiers
  • Erstellen von Profilabgleichen
  • Koordination der Vorstellungsgespräche
  • Unterstützung in der Entscheidungsphase

 

Honorar

Ein Erfolgshonorar wird fällig, wenn ein Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und dem von uns unterbreiteten und ausgewählten Kandidaten zu Stande kommt. Das Erfolgshonorar wird auf Basis des Bruttojahresgehaltes berechnet:

Qualifikation: Honorarsatz:

MA ohne spezifische Bildung (ohne Ausbildung, EBA, etc.) 10%
MA mit spezifischer Bildung (Berufslehre, Weiterbildung, etc.) 13%
MA mit weiterführender Bildung (eidg. Fachausweise) 16%
MA mit Studium oder höchster Berufsbildung (BA, MAS, etc.) 19%
Als Bruttojahresgehalt gilt das AHV pflichtige Einkommen inkl. 13./14. Monatsgehalt, Gratifikationen, Provisionen, Gewinnbeteiligungen, Boni, anderer geldwerter Vorteile, gleich ob diese Zusatzleistungen als Prämie, Gratifikation, etc. bezeichnet werden.

 

Schutzbestimmungen

Engagiert ein Auftraggeber einen von IP unterbreiteten Kandidaten vor Ablauf von 6 Monaten nach Präsentation der Bewerberunterlagen, ist IP berechtigt, das entsprechende Honorar nachzufordern. Es ist strengstens untersagt, Kandidaten, die über IP vorgeschlagen wurden, über eine andere Personalagentur in irgendeiner Form zu engagieren. Der Auftraggeber verpflichtet sich zu strengstem Stillschweigen über die persönlichen und beruflichen Verhältnisse der ihm von IP vorgestellten Kandidaten. Direkte Referenzauskünfte des Auftraggebers bei gegenwärtigen und / oder früheren Arbeitgeber oder sonstigen Referenzpersonen dürfen nur in Einverständnis der IP erfolgen.

 

Zahlungskonditionen / Garantie

Kommt ein Vertrag mit einem von uns vermittelten Kandidaten zu Stande, wird das Honorar zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung in Rechnung gestellt, unabhängig vom Arbeits- resp. Vertragsbeginn. Die Honorargestaltung teilt sich in zwei Hälften: 1/2 ist zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung geschuldet – 1/2 ist bei Ablauf der Probezeit geschuldet. Tritt ein von uns rekrutierter Mitarbeiter während der Probezeit aus, ist die zweite Hälfte des Honorars nicht geschuldet, während die erste Hälfte bestehen bleibt. Diese Regelung gilt bei Vermittlungen auf Erfolgsbasis und für Mitarbeiter aller Hierarchiestufen. Massgebend ist der letzte Arbeitstag. Die Faktura ist innert 10 Tagen rein Netto ohne Skonto zu bezahlen. Wird die Faktura zum Zeitpunkt des Stellenantrittes ausgestellt, ist sie per sofort zur Zahlung fällig. Bei Mandatsaufträgen nach Aufwand, werden die Zahlungskonditionen separat schriftlich festgehalten.

 

Wirksamkeit

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen Dauerstellen / Mandatsaufträge treten bei Auftragserteilung, Vakanz Meldung sowie mit der Entgegennahme von durch IP zugestellten Bewerbungsunterlagen eines Kandidaten in Kraft.

 

Datenschutz

Die Parteien verpflichten sich, die einschlägigen Vorschriften zum Daten schutzgesetz jederzeit einzuhalten. Im Rahmen des jeweiligen Vertrages ist der Personaldienstleister berechtigt, die Daten der Mitarbeiter, Geschäftsführer und sonstigen Angestellten des Kunden zu erheben, zu verarbeiten und zu allen mit der Vertragserfüllung zusammenhängenden Zwecken zu nutzen und offen zu legen. Hierzu gehört insbesondere auch die zur Vertragserfüllung unter Umständen notwendige Übermittlung von Daten zu vorgenannten Zwecken ins Ausland. Zudem wird der Personal-dienstleister ausdrücklich ermächtigt, Daten über den Kunden in jeder Form zu bearbeiten und an allfällige Konzerngesellschaften oder Dritte im Ausland bekannt zu geben. Die Einwilligung umfasst auch die Nutzung für Marketingzwecke. Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass diese Einwilligung vorliegt und der Personaldienstleister kann vom Kunden diese Einwilligungserklärungen jederzeit verlangen.

 

Gerichtsstand

Für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis gilt als Gerichtsstand der Sitz der IP mit welchem der Auftraggeber in Verbindung steht.

Thalwil, Juli 2023